BAföG

In Deutschalnd wird die Ausbildungförderung durch das entsprechende Bundesgesetz geregelt, kurz BAföG genannt.

Der Gesetzgeber beabsichtigt, jedem „eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung“ angedeihen zu lassen (§ 1 BAföG). Wer für Ausbildung und Lebensunterhalt nicht genügend Mittel zur Verfügung hat, hat Anspruch auf Förderung nach dem BAföG. In aller Regel wird jedoch nur eine Ausbildung gefördert.

Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten individueller Förderung. Wenn Sie mit Ihrem Leistungsbescheid nicht einverstanden sind oder Ihr Antrag abgelehnt wurde, wenden Sie sich bitte möglichst schnell an mich. Ich vertrete Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Wenn Sie nicht genügend Mittel für die Prozessführung haben, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen

Achten Sie unbedingt auf Fristen, die Ihnen die Behörde setzt! Setzen sie sich rechtzeitig vor Fristablauf mit mir in Verbindung!

Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.