Betäubungsmittelrecht

Strafverfahren in Betäubungsmittelsachen (Drogensachen) sind gefährlich für die Betroffenen, denn die Strafen, die das Gesetz androht, sind sehr schwer.

In Betäubungsmittelverfahren gilt ganz besonders der Grundsatz, keine Angaben ohne Hinzuziehung eines Verteidigers zu machen, und sich so schnell wie möglich mit dem Verteidiger Kenntnis über den Stand der Ermittlungen zu machen.

Je früher Sie zu mir kommen, desto größer sind die Chancen, schon im Ermittlungsverfahren Kontakt zu Polizei und Staatsanwaltschaft aufzunehmen, damit die Konsequenzen, die Ihnen drohen, so gering wie möglich bleiben.

Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.