Fahrerlaubnisrecht

Wenn Sie Betroffener eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Alkohols oder Drogen waren, kann Ihnen der Verlust der Fahrerlaubnis drohen.

Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass Sie während des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss des berauschenden Mittels standen. Je gefährlicher die Behörde die Substanz einschätzt, desto größer ist auch die Gefahr für Ihren Führerschein.

Besonders sogenannte weiße bzw. harte Drogen wie Kokain und Amphetamin („Speed“), synthetische Drogen wie MDMA („Ecstasy“) und andere versetzen die Fahrerlaubnisbehörde in große Aufregung. In diesen Fällen wird die Behörde dazu neigen, Ihnen vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Bei sogenannten weichen Drogen wie Cannabis-Produkten (Haschisch und Marijuana) oder Alkohlverstößen ist es eher wahrscheinlich, dass man Sie auffordert, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu durchlaufen und ein Gutachten der Untersuchungsstelle zur Frage Ihrer Fahreignung vorzulegen.

In allen Fällen kommt es auf zwei Dinge an: Beschaffung der Informationen, welche die Behörde gegen Sie in der Hand hat, und richtiges taktisches Verhalten.

Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern!