Festnahme und Verhaftung

Eigene Festnahme oder Verhaftung

Werden Sie selbst verhaftet, bestehen Sie darauf, unverzüglich Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten davon Gebrauch machen. Meiden Sie auch scheinbar unverfängliche Gespräche mit Polizeibeamten oder Beamten in der Untersuchungshaft. Sprechen Sie nicht mit Mithäftlingen über die Ihnen vorgeworfenen Taten.

Festnahme oder Verhaftung eines Dritten

Als Angehöriger oder Freund eines Verhafteten können Sie diesem helfen, indem Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Dieser wird Akteneinsicht nehmen und klären, welche Vorwürfe im Raum stehen und welche Möglichkeiten bestehen, eine Freilassung zu erreichen.

Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern!