Hochschulzugang und Studienplatz

Sie haben sich um einen Studienplatz direkt an einer deutschen Hochschule oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) beworben und einen Ablehnungbescheid erhalten?

Dieses Schicksal teilen Sie mit vielen zukünftigen Kommilitonen und Kommilitoninnen. Aber es gibt noch eine Chance für Sie:

Sie können versuchen, die Hochschule zu verpflichten, Ihnen einen Studienplatz zu geben. Ich stelle für Sie bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Oftmals führt dies dazu, dass die Hochschule Ihnen einen Studienplatz gibt.

Dies gelingt immer dann, wenn es der Hochschule es nicht gelingt nachzuweisen, dass sie für das Studienfach alle Lehrkapazitäten ausgeschöpft hat. Leider ist es nicht möglich, genau vorauszusagen, in welchen Studienfächern dies der Fall sein wird.

Wenn Sie gerade die Schule beendet haben und Ihnen deshalb nicht genug Geld zur Verfügung steht, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern!