Verhalten bei Erhalt eines Strafbefehls

Wenn Sie per Post einen Strafbefehl erhalten, ist die Situation ernst. Ein Strafbefehl hat dieselben Auswirkungen wie ein Strafurteil eines Gerichts. Die im Strafbefehl angeordnete Strafe wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen.

Deshalb ist es in jedem Fall wichtig, den gelben Briefumschlag, in dem Sie den Strafbefehl erhalten haben, sorgfältig aufzubewahren. Der Vermerk des Zustellers ist als Nachweis für das Zustellungsdatum wichtig.

Häufig kommt es vor, dass die Tatvorwürfe in Strafbefehlen nicht sorgfältig geprüft wurden oder die Höhe der Tagessätze falsch berechnet wurde. Denn die Höhe der Geldstrafe richtet sich auch nach Ihrem Einkommen, und dieses schätzt das Gericht oft falsch ein.

Legen Sie nicht Einspruch gegen einen Strafbefehl ein, ohne sich vorher durch mich beraten zu lassen! Es gilt zu bedenken, dass das Gericht die Möglichkeit hat, auf einen Einspruch hin eine höhere Strafe zu verhängen, als ursprünglich vorgesehen war.

Denken Sie immer an die Zwei-Wochen-Frist!