Verhalten bei Verkehrskontrollen

Besonders nachts kann es vorkommen, dass die Polizei auch ohne einen konkreten Verdacht routinemäßig Fahrzeuge und Fahrer überprüft. Als Autofahrer müssen sie anhalten, wenn die Polizei Sie hierzu auffordert, ansonsten drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Die Polizei hat das Recht, Führerschein und Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) zu sehen. Die Beamten dürfen sich auch zeigen lassen, ob Scheinwerfer, Blinker und Hupe funktionieren und ob Sie ein Warndreieck und einen Verbandskasten mitführen. Die Polizei prüft in den meisten Fällen zudem, ob alle vorgeschriebenen Schilder und Plaketten vorhanden sind.

Die Polizei hat das Recht, die Wahrnehmung und Motorik des Fahrzeuglenkers zu überprüfen. Als Betroffener darf man zwar Atemalkohol-, Hautschweiß- oder Urintests verweigern. Ob man dies wirklich tun sollte, will aber gut überlegt sein. Denn dann ordnet die Polizei üblicherweise eine Blutentnahme durch einen Arzt an. Diese darf auch unter Einsatz von Zwang durchgeführt werden.

Wenn Sie Einwände gegen die Durchführung der Kontrollen oder das Verhalten der Beamten haben, sollten Sie sich möglichst umgehend an mich wenden. Auf diese Weise kann die Situation in den meisten Fällen besser geklärt werden, als durch eine direkte Diskussion mit den Beamten.