Kosten

Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich zunächst nach dem Rechtsgebiet, in dem sie tätig werden.

Kosten der Strafverteidigung

Die Kosten für die Verteidigung in Strafsachen werden durch die Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt, oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die Sie mit mir treffen.

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Verfahrens, nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach Ihren Einkommensverhältnissen.

Bevor Ihnen Kosten entstehen, informiere ich Sie rechtzeitig über deren voraussichtliche Höhe.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt oder Anklage zum Landgericht erhoben wird, kann das zuständige Gericht mich zu Ihrem Pflichtverteidiger bestellen. In diesem Falle kommt die Staatskasse zunächst für meine Vergütung auf.

Vergütung des Rechtsanwalts im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht

In Zivilsachen und Verwaltungsrechtssachen bestimmt sich die Höhe meiner Vergütung nach dem Gegenstandswert bzw. dem Streitwert der Sache. Auch dies regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei nur beratender Tätigkeit ist es erforderlich, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Eine Vereinbarung ist auch möglich, wenn ich Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertrete.

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst tragen können, weil Ihr Einkommen zu gering ist, besteht für den Fall, dass Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen. Leider ist dies nur im Zivil- und Verwaltungsrecht möglich, nicht jedoch im Strafrecht.

Zur Prozesskostenhilfe finden sie Links zu Formularen von www.justiz.de unter Formulare.