Die soziale Marktwirtschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat ordnend in das Wirtschaftsleben eingreift. Für den einzelnen Unternehmer, bzw. Gewerbetreibenden kann dies lästig sein, es kann aber auch existenzbedrohend werden. Staatliche Eingriffe reichen von Prüfungen der „Zuverlässigkeit“, über Reglementierungen einzelner Gewerbe bis hin zu massiven Eingriffen, bzw. Forderungen an einzelne Unternehmer.
Als lästiges Übel wird häufig der Kammerzwang und die Bevormundung durch die Kammern empfunden. Hierbei ist es sinnvoll, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Dieser wird zunächst versuchen, ihre Rechte unmittelbar gegenüber der Behörde durchzusetzen, gegebenenfalls aber auch für Sie Klage erheben.
Betreiber einer Gaststätte zu sein, erfordert Nerven, nicht zuletzt weil man sich häufig mit Behörden auseinandersetzen muss. Dabei geht es oft nur um Kleinigkeiten, wie zu weit auf dem Gehweg stehende Stühle oder Gäste, die nach 23 Uhr als zu laut empfunden werden. Diese Angelegenheiten sind in erster Linie nerven- und zeitraubend.
Bei solchen Konflikten werden wir zunächst versuchen, diese mit den Behörden einvernehmlich zu lösen; wenn es sein muss, vertreten wir Sie aber auch vor Gericht. Die anwaltliche Vertretung wird Ihnen zumindest Zeit und Nerven sparen.
Gastwirte können aber auch in existenzbedrohende Konflikte mit Behörden gestürzt werden. Hierbei handelt es sich zumeist um Baubehörden mit überzogenen Auflagen und um Sozialbehörden, die horrende Sozialabgaben fordern.
Hierbei sollten Sie schon wegen der Bedeutung der Angelegenheit unbedingt anwaltlich vertreten sein, denn Ihr Anwalt wird die oft komplizierten Rechtsverhältnisse aufklären und Sie beraten, wie Sie sich weiter verhalten sollen. Auch in derartig schwerwiegenden Fällen ist es möglich, ein Einvernehmen mit der Behörde herzustellen. Oft wird es aber auch nötig sein, sich gerichtlich vertreten zu lassen.
Achten Sie unbedingt auf Fristen, die Ihnen die Behörde setzt! Setzen sie sich rechtzeitig vor Fristablauf mit uns in Verbindung!
Bitte rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Das in verschiedenen Gesetzen des Bundes und der Länder festgelegte Dienstrecht unterscheidet sich erheblich von dem für alle übrigen abhängig Beschäftigten geltenden Arbeitsrecht. Das beginnt damit, dass für Rechtsstreitigkeiten der Beamten mit ihren Dienstherrn nicht das Arbeitsgericht, sondern das Verwaltungsgericht zuständig ist.
Vor allem aber hat der Staat für seine Beamten im Laufe der letzten zweihundert Jahre ein eigens Disziplinarrecht ausgearbeitet. Damit will der Staat auf Verfehlungen seiner Beamten angemessen reagieren können. Die möglichen Disziplinarmaßnahmen können durchaus drastisch sein, bis hin zur Entfernung eines Beamten aus dem öffentlichen Dienst.
Weiter berührt das Dienstrecht Statusfragen des einzelnen Beamten, wie etwa Eingruppierungsfragen oder Beförderungen. Schließlich ist auch die soziale Absicherung eines Beamten anders als die seiner Mitbürger. Beamte sind meistens nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfen, anstelle einer Rente erhalten sie eineBeamtenpension.
In all diesen Teilbereichen lauern viele Fallstricke. Es ist immer besser, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, schon weil dieser unabhängig ist und nicht in einem besonderen Verhältnis zum Dienstherrn steht.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.