Strafrecht

Mit dem Strafrecht versucht der Staat, bestimmte Verhaltensweisen zu unterbinden. Dabei reicht die Palette von Bagatellen wie Beleidigungen über Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl und Betrug bis hin zu Tötungsdelikten.

Ich berate und vertrete Sie als Verteidiger in allen Bereichen des Strafrechts.

Die Erfahrung lehrt, dass es günstig ist, sich als Betroffener eines Strafverfahrens so früh wie möglich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Ich empfehle Ihnen, sich an mich zu wenden, sobald Sie davon erfahren, dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet hat.

Sie erfahren dies in der Regel, wenn die Polizei Ihnen eine Vorladung schickt und Sie auffordert, zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zu erscheinen, damit Sie dort als Beschuldigter vernommen werden können. Auch kann es sein, dass die Polizei Sie auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Kommunikation mit den Behörden

Bevor Sie zur Polizei gehen oder sich schriftlich einlassen, sollten Sie mich aufsuchen. Ich werde die gesamte Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden – der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten – übernehmen.

Warum? Sie als Betroffener oder Angehöriger sind in der Regel emotional mehr oder weniger stark in die Geschehnisse eingebunden. Wir Rechtsanwälte können für Sie die nötige Distanz schaffen, die Sie zu den Behörden brauchen. Leider gestaltet sich nicht jede Begegnung mit der Obrigkeit angenehm.

Außerdem helfe ich Ihnen mit meiner Erfahrung. Ich habe ständig Kontakt zu vielen Strafverfolgungsbehörden und kann Ihnen deshalb helfen zu entscheiden, welche Ihrer Informationen und Daten an die Behörden gehen sollten – und welche nicht.

Akteneinsicht

Darüber hinaus werde ich für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen.

Warum? Ohne Kenntnis des Akteninhalts sind Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden in einem entscheidenden strategischen Nachteil: Die Behörden wissen alles – Sie wissen nichts.

Alle relevanten Umstände, alle Zeugen und andere Beweismittel stehen, wenn sie vor Gericht Bedeutung haben sollen, in den Akten der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Die Einsichtnahme in die vollständigen Akten der Behörden und deren Auswertung ist meine Aufgabe. Ich bringe Sie so auf den Kenntnisstand, den auch Polizei und Staatsanwaltschaft haben.

Es wird Ernst!

Wenn die Polizei unerwartet bei Ihnen vor der Tür steht, um Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume zu durchsuchen oder gar um Sie festzunehmen, sollten Sie mich sofort anrufen!

Nützliche Hinweise, wie Sie sich verhalten sollten, finden Sie in meinen Informationen.

Selbstverständlich kann ich Ihnen auch in allen anderen Phasen des Strafverfahrens helfen: dem Hauptverfahren vor Gericht, den Rechtsmittelverfahren, dem Strafvollstreckungsverfahren und in Fragen des Strafvollzuges.

Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.