Informationen zur Kriegsdienstverweigerung

Die Kriegsdienstverweigerung ist ein grundrechtlich geschützter Weg, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Ich berate und vertrete Sie im gesamten Verfahren — von der ersten Orientierung bis zur gerichtlichen Klärung.

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes)

Voraussetzungen der Kriegsdienstverweigerung

Für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer müssen bestimmte rechtliche und persönliche Voraussetzungen vorliegen.

Gewissensentscheidung

Eine ernsthafte, persönliche und durch das Gewissen motivierte Entscheidung, den Dienst an der Waffe zu verweigern, ist zentral.

Dazu gehören u. a.:

  • ethische, religiöse oder moralische Überzeugungen
  • eine dauerhafte innere Haltung, nicht nur situative Ablehnung
  • nachvollziehbare Begründung gegenüber der Behörde

Schriftlicher Antrag

Das Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird beginnt mit einem formgerechten Antrag.

Ich unterstütze Sie bei Formulierung, Argumentation und Zusammenstellung der Unterlagen. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu mir auf.

Keine Sanktion für die Gesinnung

Ihre Beweggründe sind grundsätzlich nicht moralisch zu bewerten, sondern lediglich auf Glaubhaftigkeit zu prüfen.

Ablauf des Verfahrens

1. Antragstellung

Das Verfahren darf keine Gesinnungsprüfung darstellen.

Der Antrag wird schriftlich oder zur Niederschrift (mündlich vor Ort) beim örtlich zuständigen bzw. nächstgelegenen „Karrierecenter der Bundeswehr“ eingereicht. Zum Nachweis des Zugangs empfehle ich den Versand per Einschreiben/Rückschein.

2. Begründungs- und Anhörungsphase

In vielen Fällen entscheidet das Amt ohne persönliche Anhörung.
Gelegentlich wird aber eine ergänzende Stellungnahme notwendig.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Gewissensgründe klar, nachvollziehbar und widerspruchsfrei darzustellen.

3. Entscheidung

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erkennt die Kriegsdienstverweigerung an oder lehnt sie ab.
Im Ablehnungsfall stehen Ihnen Rechtsbehelfe offen.

4. Rechtsbehelfe

Bei einer ablehnenden Entscheidung kommen insbesondere in Betracht:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • ggf. einstweiliger Rechtsschutz bei laufender Einberufungs- oder Dienstsituation

Rechte und Pflichten

Ihre Rechte

  • Recht auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung bei glaubhafter Gewissensentscheidung
  • Recht auf faire und zügige Verfahrensführung
  • Recht auf Beratung und anwaltliche Unterstützung
  • Recht auf effektiven Rechtsschutz gegen Ablehnungen

Ihre Pflichten

  • vollständige und richtige Angaben im Antragsverfahren
  • Mitwirkung bei behördlichen Nachfragen
  • Befolgung dienstrechtlicher Vorgaben bis zur Entscheidung

Musterantrag (Kurzbeispiel)

Ein vollständiger Antrag wird individuell formuliert. Beispielhaft:

„Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG.
Ich lehne es aus tiefgreifenden Gewissensgründen ab, an der Tötung anderer Menschen mitzuwirken oder militärische Handlungen zu unterstützen. Diese Überzeugung beruht auf …“

Gerne erstelle ich mit Ihnen gemeinsam eine individuelle, rechtssichere Begründung, abgestimmt auf Ihre persönliche Motivlage und die aktuelle Praxis der Behörden und Gerichte.

Häufige Fehler und praktische Tipps

Typische Fehler

  • zu knappe oder formelhafte Begründungen
  • Widersprüche zwischen schriftlicher Begründung und späteren Aussagen
  • Behauptung von abstrakten, nicht persönlich geprägten Gründen
  • unvollständige Unterlagen

Tipps

  • Sprechen Sie offen über Ihre persönlichen Überzeugungen
  • Vermeiden Sie juristische Floskeln — Ihr Gewissen ist das zentrale Argument
  • Lassen Sie den Antrag vor Abgabe prüfen
  • Reagieren Sie zügig auf Rückfragen des BAFzA

Warum anwaltliche Begleitung sinnvoll ist

  • Die Anforderungen an eine glaubhafte Gewissensentscheidung werden zunehmend präziser.
  • Ablehnungen entstehen häufig durch formale Fehler und unpräzise Formulierungen.
  • Ein erfahrener Rechtsbeistand kann Widersprüche vermeiden und das Verfahren beschleunigen.
  • Bei Ablehnungen ist eine gerichtsfeste Begründung entscheidend.

Ich begleite Sie zuverlässig durch das gesamte Verfahren — rechtlich, strategisch und mit klaren Handlungsempfehlungen.

Kontakt

Wenn Sie eine Kriegsdienstverweigerung erwägen oder bereits im Verfahren sind, stehe ich Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung. Gemeinsam entwickeln wir eine tragfähige Begründung und sichern Ihre Rechte im Verfahren.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!