Jugendstrafrecht

Bei Strafverfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gelten die Besonderheiten des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Das JGG geht davon aus, dass Erziehung im Mittelpunkt von Sanktionen stehen soll. Daher erfordert die Verteidigung vor den Jugendgerichten besondere soziologische und erziehungswissenschaftliche Kenntnisse. Ich mache mich in der Hauptverhandlung für Euch stark.

Dies wird in zunehmendem Maße erforderlich, da der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht durch politische Diskussionen immer weiter in die Defensive gerät. Immer mehr wird der Versuch unternommen, den Erziehungsgedanken zurückzudrängen und Sühne und Vergeltung in den Vordergrund zu stellen. Das ist ein Rückfall in vormoderne Zeiten und entspricht nicht der geltenden Rechtslage.

Nehmt Kontakt mit mir auf, wenn Ihr es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu tun bekommt!