Kirchenrecht

Das in Deutschland geltende Kirchenrecht ist zweigeteilt in das eigentliche Kirchenrecht, das die iura in sacra regelt, und das Staatskirchenrecht, das die iura circa sacra regelt und eigentlich zum Staatsrecht gehört.

Das Kirchenrecht ordnet die innerkirchlichen Rechtsangelegenheiten, wie das Verhältnis der Kirche zu ihren Mitarbeitern, die Strukturen und den Aufbau der Gemeinden, der Landeskirchen bzw. Bistümer und ihrer Organe. Es ist mir ein persönliches Bedürfnis, den Kirchen hierbei beratend und ggf. auch prozessführend zur Seite zu stehen.

Das Staatskirchenrecht regelt das vielfältige Verhältnis der Kirche zum Staat. Der bekannteste Aspekt des Staatskirchenrechts ist der Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzbehörden. Es kann im Staatskirchenrecht aber auch um weitere Fragen gehen, wie Fragen des Denkmalschutzes, Fragen zu Feiertagen oder zur Ausgestaltung des Religionsunterrichtes. Auch hierbei möchte ich den Kirchen gerne zur Seite stehen.