Schadensersatzrecht

Haben Sie – gleich ob als Opfer einer Straftat oder aus anderen Gründen – Forderungen gegen Dritte, helfe ich gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Auch wenn Sie befürchten, dass Ihr Gegner nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, lohnt sich die gerichtliche Feststellung Ihrer Forderung (Titulierung) schon unter dem Gesichtspunkt der Verjährung. Eine nicht titulierte Schadensersatzforderung wegen einer unerlaubten Handlung durch einen Dritten verjährt regelmäßig nach drei Jahren, eine titulierte Forderung hingegen erst nach 30 Jahren.

Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.