Ansprüche auf Sozialleistungen und sonstige Streitigkeiten mit Renten- und Krankenkassen, mit dem Versorgungsamt sowie mit dem Jobcenter gehören zum Sozialrecht; sie werden in aller Regel vor den Sozialgerichten und seltener vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt.
Sozialleistungsträger werden Ihnen einen Bescheid zukommen lassen, gegen den zuerst Widerspruch eingelegt werden muss. Erst dann kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ich vertrete Sie gegenüber den Sozialbehörden und vor Gericht.
Wenn eine Sozialbehörde einen Anspruch gegen Sie geltend machen will, wird sie Ihnen zuerst ein Anhörungsschreiben zusenden; wenn Sie ein Anhörungsschreiben erhalten, sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzten, denn eine Angelegenheit lässt sich am besten schon klären, bevor ein Bescheid in der Welt ist.
Wenn Sie nicht genügend Mittel für die Prozessführung haben, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Achten Sie unbedingt auf Fristen, die Ihnen die Behörde setzt! Setzen sie sich rechtzeitig vor Fristablauf mit mir in Verbindung!
Bitte rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.