Ruhe bewahren
Dass Polizeibeamte zu ungewöhnlichen Tageszeiten vor Ihrer Tür erscheinen und Zugang zu Ihrer Wohnung verlangen, passiert ohne Vorwarnung. Umso wichtiger ist es, dass Sie in dieser Situation ruhig bleiben, sich nicht einschüchtern lassen und Ihre Rechte wahren.
Durchsuchungsbefehl verlangen
Im Regelfall benötigt die Polizei zur Durchsuchung einer Wohnung einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss; verlangen Sie, diesen zu sehen. In Ausnahmefällen, nämlich wenn die Polizei von „Gefahr im Verzug“ ausgeht, darf eine Wohnung ohne Durchsuchungsbeschluss durchsucht werden.
Keinen Widerstand leisten
Versuchen Sie nicht, sich der Durchsuchung unter Hinweis auf Ihr Hausrecht zu widersetzen. Damit laufen Sie Gefahr, sich strafbar zu machen. Außerdem könnte Ihr Widerstand als Verdunklung ausgelegt werden und einen Haftbefehl nach sich ziehen.
Ihre Rechte während einer Durchsuchung
Sie müssen der Polizei nicht bei der Durchsuchung helfen. Vor allem haben Sie ein Recht zu schweigen, davon sollten Sie Gebrauch machen. Beantworten Sie keine Fragen der Polizei, die im Zusammenhang mit bestimmten Straftatvorwürfen stehen. Sie sollten sich auch nicht auf ein scheinbar harmloses Gespräch mit Polizeibeamten einlassen. Durch ein besonnenes Verhalten vermeiden Sie, dass Ihnen später Nachteile entstehen.
Zeugen hinzuziehen
Sie haben das Recht, bei allen Durchsuchungshandlungen anwesend zu sein, und können auch auf der Anwesenheit von Zeugen bestehen. Sie dürfen also ein Familienmitglied, einen Freund oder einen Nachbarn hinzuziehen, der die Durchsuchung gemeinsam mit Ihnen beobachtet.
Falls die Polizei Gegenstände beschlagnahmt, haben Sie das Recht darauf, dass sie Ihnen einen Beleg hierüber ausstellt. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Polizei Ihre Wohnung wieder aufräumt, nachdem die Hausdurchsuchung beendet ist.
So helfe ich Ihnen
Nehmen Sie sobald wie möglich Kontakt zu mir auf. Ich werde für Sie Akteneinsicht nehmen und klären, welche Vorwürfe die Polizei Ihnen macht und worauf sie diese Vorwürfe stützt. Anschließend werden wir besprechen, ob Sie eine Aussage machen sollten.