Ein Bußgeldbescheid gegen Sie wird bestandskräftig, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen.
Deshalb ist es in jedem Fall wichtig, den gelben Briefumschlag, in dem Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, sorgfältig aufzubewahren. Der Vermerk des Zustellers ist als Nachweis für das Zustellungsdatum wichtig.
Oft kommt es bei der Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Fehlern der Behörden. Auch kann es passieren, dass bereits verjährte Ordnungswidrigkeiten Gegenstand eines Bußgeldbescheids werden.
Bei derartigen Fehlern lohnt sich ein Widerspruch immer. Dabei helfe ich Ihnen gerne.
Denken Sie dabei an die Zwei-Wochen-Frist!