Verwaltungsrecht

Wenn es Ärger mit Behörden gibt und Sie sich dagegen wehren wollen, bewegen Sie sich auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts.

Es gibt im Verwaltungsrecht im Wesentlichen zwei Konstellationen: Sie wollen ihren eigenen Anspruch gegen den Staat durchsetzen (Leistungsverwaltung), oder der Staat macht Ansprüche gegen Sie geltend (Eingriffsverwaltung).

In der Regel werden Sie von einer Behörde einen Bescheid erhalten, einen sogenannten Verwaltungsakt. Ein Bescheid/Verwaltungsakt wird bestandskräftig, wenn Sie sich nicht nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (meist zwei oder vier Wochen) dagegen zur Wehr setzen.

Je nach Verwaltungszweig und Bundesland gibt es unterschiedliche Abwehrmöglichkeiten:

  • Widerspruch gegen den Verwaltungsakt
  • Klage gegen den Verwaltungsakt

Es ist meine Aufgabe, Ihnen zur richtigen Reaktion zu verhelfen und Sie dabei zu unterstützen.

Achten Sie unbedingt auf Fristen, die Ihnen die Behörde setzt! Setzen Sie sich rechtzeitig vor Fristablauf mit mir in Verbindung!